Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, um so besser wird sie bezahlt.
Mark Twain
Lohnabrechnung für Unternehmen
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Aufgrund laufender Gesetzesänderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, zum Teil sogar rückwirkend, stehen Unternehmen oftmals vor der schier unüberwindbaren Hürde, allen damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Durch Unkenntnis drohen Haftungsrisiken, Nachzahlungen bei Sozialversicherung- und Lohnsteuerprüfungen oder personelle Probleme.
Nicht ohne Grund muss eine Fachkraft für Lohnbuchhaltung über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht verfügen.
Aktuell mit DATEV
Dank unserer DATEV Anwendungen sind wir immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand. Sie können sicher sein, dass wir dabei steuerfreie Zuschläge, Freibeträge, Pauschalen und Beitragsätze im Blick haben. Durch optimale Gestaltung erfreuen sich auch Ihre Beschäftigten am „mehr Netto vom Brutto“. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Unser Bestreben ist es, die Ihnen auferlegten Pflichten hinsichtlich der Lohnbuchhaltung auf ein Minimum zu senken. Wir übernehmen die fristgerechte Erstellung von Lohnabrechnungen, die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Lohnkonten und die Abwicklung der Prüfungen durch Finanzamt sowie Renten- und Sozialversicherungsträger. Von Ihnen benötigen wir neben der Personalerfassung beziehungsweise, wenn notwendig, der Sofortmeldung, lediglich die Freigabe zur Auszahlung der Löhne mittels Unterschrift. Auch die Abrechnung der Baulöhne bieten wir mit allen gesetzlichen Anforderungen an.
Leistungen der Kanzlei Schels Freisleben & Partner mbB
Im Überblick
ihr ansprechpartner
Stefan Fröhlich
Steuerfachangestellter
Spezialist für Baulohn der Kanzlei Schels Freisleben & Partner.
Kontakt
Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben und unter "Aktuelles" zusammengefasst.
Informationsbrief für die Land- und Forstwirtschaft
Themen unter anderem:
- BFH Urteile zur Durchschnittssatzbesteuerung
- Photovoltaikanlagen
Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehenden Link um weitere Informationen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie zu erhalten.
Ihre Steuerkanzleien
Schels Freisleben & Partner mbB