Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.
Otto von Bismarck
Steuererklärung
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Es ist unangenehm aber wahr: Als Mitglied des Staates sind sie verpflichtet eine fristgerechte, korrekte Steuererklärung abzugeben. Egal ob als Privatperson, Gewerbe betreibende Person oder geschäftsführender Gesellschafter. Allerdings ist es dem Laien oftmals unmöglich, die Steuervorteile und Abzugsmöglichkeiten in Gänze auszuschöpfen.
Zu komplex ist die Materie, laufende Änderungen im Steuerrecht erschweren den Überblick, kommen dann noch Immobilen oder Beteiligungen hinzu, ist man gut beraten eine Fachkraft hinzuzuziehen.
Unsere Leistung für Sie
Unsere Aufgabe sehen wir darin, die „steuerliche Ungemütlichkeit“ für Sie so gering wie möglich zu halten. Und dies nicht nur einmalig sondern rückwirkend und zukünftig.
Wir erörtern in einem gemeinsamen Erstgespräch Ihre individuellen Möglichkeiten. Egal ob für sie als Privatperson oder Ihren Betrieb/ Ihr Unternehmen. Wir berücksichtigen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben.
Dabei legen wir den Fokus stets auf ein Ziel: für sie die optimale Steuerersparnis zu erreichen. Wir möchten, dass Sie so viel Steuern zahlen wie nötig, aber dabei so viel sparen wie möglich.
Ist die Steuererklärung durch das Finanzamt geprüft und der Steuerbescheid erlassen, übernehmen wir selbstverständlich die Prüfung des Bescheids. Ist er unserem Erachten nach fehlerhaft gewährleisten wir die frist- und formgerechte Einleitung eines Einspruchsverfahrens.
Leistungen der Kanzlei Schels Freisleben & Partner mbB
Im Überblick
Steuererklärung
Für Unternehmer, Betriebe und Privatpersonen
Private Steuerklärung
Folgende Bereiche decken wir bei der Erstellung privater Steuererklärungen ab:
- Einkommensteuer
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungen, Erbschaftssteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Unternehmerische Erklärungen & Anträge
Ihre betrieblichen und unternehmerischen Erklärungen und Anträge erstellen wir in den Bereichen:
- einheitliche und gesonderte Feststellungen zur Ermittlung der Einkünfte und Verteilung auf die Beteiligten
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer einschließlich zusammenfassender Meldungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
- Stromsteuerermäßigungsanträge
- Fremdenverkehrsabgabe
Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben und unter "Aktuelles" zusammengefasst.
Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehenden Link um weitere Informationen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie zu erhalten.
Ihre Steuerkanzleien
Schels Freisleben & Partner mbB