Umsichtig. Vorausschauend. Nachhaltig.
Optimale steuerliche Ersparnis - langfristig gedacht Was können wir für Sie tun?Leistungen im Überblick
Strategien gemeinsam entwickeln
Betriebswirtschaftliche
Beratung
Eine gute Planung sichert die Zukunft Ihres Unternehmens. Wann immer Sie vor neuen, betriebswirtschaftlichen Entscheidungen stehen, laden wir Sie ein, sich frühzeitig mit uns abzustimmen.
Ordnung im Belegwesen
Finanzbuchhaltung
Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, entscheiden Sie, welchen Weg wir einschlagen. Den klassischen, mit Belegen im Pendelordner oder zukunftsfähig mit digitalisierten Belegen und reduzierten Schnittstellenverlusten.
Steuerbelastungen optimieren
Gestaltungsberatung
Mit der richtigen Gestaltung sind Sie in der Lage Ihre Steuerbelastung zu optimieren. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatvermögen. Ergreifen Sie die Chance auf die bestmögliche Lösung.
Internationale Vernetzung – neue Herausforderungen
Internationales Steuerrecht
Durch die zunehmende Globalisierung bieten auch kleine und mittelständische Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte im Ausland an. Wir unterstützen Sie im Umgang mit den Vorschriften und Gesetzen des internationalen Steuerrechts.
Balance und Sicherheit
Jahresabschluss
Wir übernehmen für Sie die Erstellung eines rechtskonformen Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht und greifen – falls Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig ist – gerne auf unser Netzwerk von Wirtschaftsprüfern zurück.
Haftungsrisiken minimiert
Lohnabrechnung
Wir übernehmen die fristgerechte Erstellung von Lohnabrechnungen, die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Lohnkonten und die Abwicklung der Prüfungen durch Finanzamt sowie Renten- und Sozialversicherungsträger.
Steuervorteile nutzen
Steuererklärung
Unser Fokus: Für Sie die optimale Steuerersparnis erreichen. Wir möchten, dass Sie so viele Steuern zahlen wie nötig, dabei aber so viel sparen wie möglich.
Bereit für die nächste Generation
Unternehmensnachfolge
Steht eine Unternehmensnachfolge an, so gilt es, alle Vertragsparteien zufriedenzustellen. Der ausscheidende Altmeister verlangt nach finanzieller Sicherheit im Ruhestand, der Nachfolger hat den Anspruch, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben und unter "Aktuelles" zusammengefasst.
Informationsbrief für die Land- und Forstwirtschaft
Themen unter anderem:
- BFH Urteile zur Durchschnittssatzbesteuerung
- Photovoltaikanlagen
Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehenden Link um weitere Informationen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie zu erhalten.
Ihre Steuerkanzleien
Schels Freisleben & Partner mbB