Die einen guten Handel treiben können, streiten sich nicht um Steuern.
Aus China
Internationales Steuerrecht
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Die digitale Welt macht es uns vor. Die internationale Vernetzung ist Alltag geworden. Der grenzüberschreitende Austausch und die weltweite Zusammenarbeit sind längst nicht mehr nur in Großkonzernen zu finden.
Durch die zunehmende Globalisierung bieten auch kleine und mittelständische Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte im Ausland an.
Sie fallen somit unter das internationale Steuerrecht und werden mit einer Sammlung an neuen Vorschriften und Gesetzen konfrontiert.
Unsere Leistung für Sie
Wir helfen Ihnen bei der besonderen Herausforderung der steuerlichen Abwicklung und allen damit verbundenen Tätigkeiten. Dabei kann es sich lediglich um die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland, die Erstellung der deutschen Steuererklärung mit ausländischen Einkünften oder auch eine Strategieplanung zur Internationalisierung handeln.
Lassen Sie uns gemeinsam über den (deutschen) Tellerrand blicken. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Spezialisten für internationales Steuerrecht.
Leistungen der Kanzlei Schels Freisleben & Partner mbB
Im Überblick
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Kelheim
seit 1992 | 14 Mitarbeitende
Bereits seit 1992 sind die Steuerberater und Diplom-Finanzwirte (FH) Johann Schels und Helmut Freisleben in Kelheim für Ihre Klienten tätig.
Seit 2018 werden sie durch die Partner Rebecca Freisleben-Heß und Stefan Meier tatkräftig unterstützt. Seit Januar 2021 ist Frau Daniela Kroschinski (ehemals Jeske) ebenfalls Partnerin unserer Steuerkanzlei.
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Wolnzach
seit 1989 | 9 Mitarbeitende
Seit 1989 erarbeitet die Kanzlei Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater auch in Wolnzach für Ihre Klienten optimale Steuerlösungen.
Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater
Hemau
seit 2019 | 3 Mitarbeitende
Am 21.10.2019 ist unsere dritte Niederlassung in Hemau-Hohenschambach eröffnet worden.
Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben und unter "Aktuelles" zusammengefasst.
Informationsbrief für die Land- und Forstwirtschaft
Themen unter anderem:
- BFH Urteile zur Durchschnittssatzbesteuerung
- Photovoltaikanlagen
Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehenden Link um weitere Informationen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie zu erhalten.
Ihre Steuerkanzleien
Schels Freisleben & Partner mbB