Steuererklärung

Klar. Verständlich. Nachvollziehbar.
Jetzt informieren

Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.

Otto von Bismarck

Steuererklärung

Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater

Es ist unangenehm aber wahr: Als Mitglied des Staates sind sie verpflichtet eine fristgerechte, korrekte Steuererklärung abzugeben. Egal ob als Privatperson, Gewerbe betreibende Person oder geschäftsführender Gesellschafter. Allerdings ist es dem Laien oftmals unmöglich, die Steuervorteile und Abzugsmöglichkeiten in Gänze auszuschöpfen.

Zu komplex ist die Materie, laufende Änderungen im Steuerrecht erschweren den Überblick, kommen dann noch Immobilen oder Beteiligungen hinzu, ist man gut beraten eine Fachkraft  hinzuzuziehen.

Unsere Leistung für Sie

Unsere Aufgabe sehen wir darin, die „steuerliche Ungemütlichkeit“ für Sie so gering wie möglich zu halten. Und dies nicht nur einmalig sondern rückwirkend und zukünftig.

Wir erörtern in einem gemeinsamen Erstgespräch Ihre individuellen Möglichkeiten. Egal ob für sie als Privatperson oder Ihren Betrieb/ Ihr Unternehmen. Wir berücksichtigen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und weitere Sonderausgaben.

Dabei legen wir den Fokus stets auf ein Ziel: für sie die optimale Steuerersparnis zu erreichen. Wir möchten, dass Sie so viel Steuern zahlen wie nötig, aber dabei so viel sparen wie möglich.

Ist die Steuererklärung durch das Finanzamt geprüft und der Steuerbescheid erlassen, übernehmen wir selbstverständlich die Prüfung des Bescheids. Ist er unserem Erachten nach fehlerhaft gewährleisten wir die frist- und formgerechte Einleitung eines Einspruchsverfahrens.

 

Steuererklärung

Für Unternehmer, Betriebe und Privatpersonen

Private Steuerklärung

Folgende Bereiche decken wir bei der Erstellung privater Steuererklärungen ab:

  • Einkommensteuer
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungen, Erbschaftssteuer, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Unternehmerische Erklärungen & Anträge

Ihre betrieblichen und unternehmerischen Erklärungen und Anträge erstellen wir in den Bereichen:

  • einheitliche und gesonderte Feststellungen zur Ermittlung der Einkünfte und Verteilung auf die Beteiligten
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer einschließlich zusammenfassender Meldungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
  • Stromsteuerermäßigungsanträge
  • Fremdenverkehrsabgabe

Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben und unter "Aktuelles" zusammengefasst.

Informationsbrief für die Land- und Forstwirtschaft

Themen unter anderem:

  • BFH Urteile zur Durchschnittssatzbesteuerung
  • Photovoltaikanlagen

Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie untenstehenden Link um weitere Informationen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie zu erhalten.
Ihre Steuerkanzleien
Schels Freisleben & Partner mbB